Baugesuch Nr. 2019-0042
Planauflage: 12.08.2019 – 10.09.2019 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einwendungen, haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Gemeinderat.
Datum der Neuigkeit 7. Aug. 2019
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