Steueramt

Allgemeines
In jeder Einwohnergemeinde wird zur Beurteilung der Steuerpflicht und zur Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer sowie der Grundstückgewinnsteuer eine Steuerkommission bestellt.
Die Veranlagung wird in der Regel im Namen der Steuerkommission durch eine Delegation, bestehend aus dem kantonalen Steuerkommissär oder der kantonalen Steuerkommissärin sowie dem Leiter oder der Leiterin der Abteilung Steuern, vorgenommen. Die Beurteilung der Steuerpflicht erfolgt durch die Delegation.
Die Veranlagung erfolgt ausnahmsweise durch die gesamte Steuerkommission:
a) in den in der Verordnung vorgesehenen Fällen
b) in Fällen, welche die Steuerkommission im Voraus bestimmt hat; oder
c) wenn die Delegation ihr den Fall vorlegt

Organisation der Steuerkommission
Die Steuerkommission ist eine Kollegialbehörde und besteht aus fünf Mitgliedern. Bei der Wahl der Mitglieder sind die verschiedenen Erwerbsgruppen angemessen zu berücksichtigen. Die Protokollführung obliegt der Abteilung Steuern.
Zusammensetzung und Wahl
Die Steuerkommission besteht aus
  • 1 Kantonaler Steuerkommissär oder Kantonale Steuerkommissärin
  • dem Leiter oder der Leiterin der Abteilung Steuern
  • Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen der Einwohnergemeinde (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied)

Aufgaben des Gemeindesteueramtes
Das Gemeindesteueramt bereitet die Veranlagungen vor, errechnet die Steuerbeträge und eröffnet die Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide. Es führt das Protokoll der Veranlagungsbehörde der Gemeinde, das Steuerregister und die notwendigen Kontrollen.
Um die vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können, muss das Personal der Abteilung Steuern über eine grosse Fachkompetenz in allen Bereichen des Steuerwesens verfügen. Das Führen der notwendigen Register und Kontrollen, den jährlichen Versand der Formulare vornehmen, deren Eingang registrieren und überwachen, die Steuererklärungen auf formelle Vollständigkeit und materielle Richtigkeit prüfen und fehlende Beweismittel einfordern. Im Weiteren obliegt ihm die Aufbewahrung der Steuerakten und die Protokollführung über die Sitzungen der Steuerkommission.

Informationen
Auskünfte in Steuerfragen erteilt Ihnen das Gemeindesteueramt. Zudem sind im Internet unter
www.steuern.ag.ch Infos zu den Kantonalen Steuern (Steuergesetz, Verordnung, Merkblätter, Steuerberechnung, Formularbestellung usw.) und unter
www.estv.admin.ch Hinweise zur direkten Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Wehrpflichtersatz, Kurslisten Wertpapiere usw.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung klicken Sie bitte hier.

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