Betreibungsamt

Das Betreibungsamt Rheinfelden ist zuständig für die Schuldbetreibung gegen Schuldnerinnen und Schuldner, die ihren Wohnsitz bzw. im Falle von juristischen Personen und Personengesellschaften (AG, GmbH, Kollektiv-, Kommanditgesellschaft, Stiftung) ihren Sitz in Magden haben. Inhaberinnen und Inhaber von Einzelfirmen sind ebenfalls am Wohnort (nicht am Geschäftssitz) zu betreiben, ausser wenn sich dieser im Ausland befindet.

Aufgaben und Dienstleistungen
Das Betreibungsamt ist für sämtliche Betreibungsverfahren in der Gemeinde Magden zuständig. Es ist administrativ der Stadt, fachlich der unteren Aufsichtsbehörde, Bezirkgsgericht Rheinfelden unterstellt.
Die Tätigkeit des Betreibungsamtes richtet sich nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:

Entgegennehmen von Betreibungsbegehren auf

  • Pfändung/Konkurs
  • Faustpfandverwertung
  • Grundpfandverwertung
  • Sicherheitsleistung


weitere Aufgaben

  • Aus- und Zustellen von Zahlungsbefehlen
  • Vollzug von Pfändungen, Retentionen und Arresten
  • Erteilen von Betreibungsregisterauskünften
  • Verwertung von gepfändeten und retinierten Gegenständen sowie Faust- und Grundpfändern
  • Verwalten von Liegenschaften
  • Führen des Eigentumsvorbehaltsregister
  • Amtliche Feststellungen (Wohnungsabnahmen etc.)

Die Auskünfte und Dienstleistungen können unter Rheinfelden angefordert werden.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten    
Montag 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr geschlossen
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr (durchgehend) geschlossen