Adressauskunft

An Private und nicht öffentlich rechtliche Körperschaften werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.

Ein Gesuch um Einzelauskünfte aus dem Einwohnerregister an Dritte muss schriftlich erfolgen und hat einen gültigen Intressennachweis zu enthalten. Bitte beachten Sie, dass das Interesse durch die Einwohnerdienste geprüft und beurteilt wird.

Preis

20.00