Abmeldung / Wegzug innerhalb CH

Personen, welche den Wohnsitz innerhalb der Schweiz verlegen, können die Abmeldung "schriftlich" vornehmen. Anschliessend ist eine Anmeldung beim neuen Wohnort vorzunehmen.

Wegzüge ins Ausland müssen immer persönlich gemeldet werden. Bitte nehmen Sie ca. 8 Wochen vor Wegzug Kontakt mit den Einwohnerdiensten auf.

eCH-Umzug
Über die Webseite www.eumzug.swiss können Sie Ihren Umzug online melden. Dafür benötigen Sie diverse Unterlagen (Mietvertrag (EGID), Versicherungsnummer, etc.), die Sie in der Onlinemeldung angeben müssen. Bitte beachten Sie, dass diese elektronische Ab- und Anmeldung ohne persönliche Vorsprache abgewickelt wird.
Genauere Infos erhalten Sie über die Webseite von eUmzug.

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