grosse Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4) / Verbot von Feuerwerk (auch am 1. August)
Die hohen Temperaturen und die aktuelle Trockenheit führen zu einem hohen Risiko von Bränden. Zusätzlich zum Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ab Mittwoch, 27. Juli 2022, 9 Uhr, mit Blick auf die anstehenden Nationalfeierlichkeiten am 31. Juli 2022 und am 1. August 2022 ein absolutes Feuerwerksverbot im Kanton Aargau. Grund dafür sind die ausbleibenden oder unzureichenden Niederschläge sowie die aktuellen Wetterprognosen, wonach es heiss und trocken bleibt. Das Verbot gilt auch für Gross- und Kleinfeuerwerk wie Vulkane und Ähnliches. Auch Höhen- und 1.-August-Feuer sind in unbefestigten Feuerstellen verboten.
Aufgrund der Trockenheit besteht auch im Offenland (Felder, Wiesen) sowie im Siedlungsgebiet erhöhte Brandge-fahr. Das Grillieren in befestigten Feuerstellen und die Nutzung von Kohlegrills im Siedlungsgebiet ist zulässig, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz auch im Wald zulässig. Folgende Massnahmen sind überall einzuhalten:
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer weg-werfen
- Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
- Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Merkblatt_Gefahrenstufe_4_mit_Feuerwerksverbot.pdf | Download | 0 | Merkblatt_Gefahrenstufe_4_mit_Feuerwerksverbot.pdf |
Medienmitteilung_Waldbrandgefahr_GF4_mit_Feuerwerksverbot.pdf | Download | 1 | Medienmitteilung_Waldbrandgefahr_GF4_mit_Feuerwerksverbot.pdf |