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Baugesuch Neubau Unterkunft für Asylsuchende, Schutzbedürftige und vorläufig aufgenommene Ausländer

17. Mai 2023

Das Asyl- und Flüchtlingswesen ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund, Kanton und Gemeinden. Die Erfüllung der Aufnahmepflicht ist ein wichtiges Element davon. Die Gemeinden sind bei der Anmietung oder der Erstellung von Unterbringungsmöglichkeiten frei und selbstverantwortlich. In Magden können durch Mietverhältnisse 36 Plätze abgedeckt werden. 9 Personen können in einer Unterkunft der Gemeinde Magden untergebracht werden. 7 Personen sind bei Gastfamilien angemeldet. Bei allen 3 Mietobjekten handelt es sich um auslaufende Mietverhältnisse, respektive keine dauerhaften Lösungen. Die Asylunterkunft im Eigentum der Gemeinde ist stark sanierungsbedürftig, sodass auch hier zeitnah eine Alternative gesucht werden muss. Der zwingende Bedarf ist unbestritten – Magden braucht eine langfristige Unterbringungslösung! Aufgrund der anhaltend ansteigenden Zahlen, sind gemäss den kantonalen Zuweisungsszenarien bereits ab Sommer die Reserveplätze kantonsweit komplett ausgelastet.

Kann die Aufnahmepflicht nicht erfüllt werden, wird eine Kostenpauschale für die Ersatzvornahme von CHF 90.00 pro Person und Tag in Rechnung gestellt. Durch den Wegfall der Mietverhältnisse, würde die jährlich zu leistende Ersatzabgabe an den Kanton aktuell CHF 1‘182‘600.00 für die entsprechende Anzahl Plätze (36 Personen x CHF 90 x 365 Tage) betragen.

Eine Standortevaluation hat vorgängig stattgefunden. Unter Berücksichtigung sämtlicher Aspekte sowie des Kosten-Unterbringungsverhältnisses erwies sich die Parzelle 5032 als bestmöglichen Standort. Aufgrund der Dringlichkeit wurde das Baugesuch bereits vor Genehmigung des beantragten Verpflichtungskredites erarbeitet und liegt vom 22.5.2023 bis 20.6.2023 öffentlich auf. Die Aufträge sollen nach Rechtskraft des Beschlusses schnellstmöglich erteilt werden. Der Gemeinderat wird im Vorfeld zur Gemeindeversammlung zu einer Informationsveranstaltung einladen. Ort und Datum werden rechtzeitig publiziert.

Bauherrschaft

Einwohnergemeinde Magden, Schulstrasse 6, 4312 Magden

Bauobjekt

Parz. 5032, (Erlenweg 7)

Baugesuchsnummer

2023-0027

Bauvorhaben

Abbruch Forstwerkhof - Neubau Unterkunft für Asylsuchende, Schutzbedürftige und vorläufig aufgenommene Ausländer

Projektverfasser

Steck + Partner Architekten AG, Magdenerstrasse 8, 4310 Rheinfelden

Kantonale Zustimmung

Das Baugesuch erfordert eine Zustimmung der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen (Gewässerabstand und Einleitung Dachwasser in Chräbsebächli, § 63 lit. c BauG).

Einsicht online:

www.magden.ch/aktuellesinformationen

Planauflage: 22.05.2023 – 20.06.2023 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen die Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einwendungen, haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Bauverwaltung Magden

Zugehörige Objekte

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