Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

24. Mai 2023

Die Frühlingszeit hat uns bereits wieder einige schöne Tage beschert und die Natur erwacht zum Leben. Sträucher und Bäume können jedoch die Sicht von Fussgänger/innen sowie aller anderen Verkehrsteilnehmer stark beeinträchtigen.

Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen und Fusswegen sind soweit zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.50 Meter Höhe, über Strassen bis 4.50 Meter Höhe freigehalten werden. Diese Masse gelten auch auf den Quartierstrassen!

Bei Knoten und Ausfahrten muss eine freie Sicht in einer Höhe von 0.8 Meter bis 3 Meter gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind in der Sichtzone zugelassen. Die Sichtzonen sind dauernd freizuhalten.

Sehen und gesehen werden, dieses Motto gilt für viele Situationen im Verkehrsgeschehen. Nur wenn bei Einmündungen die notwendigen Sichtverhältnisse gewährleistet sind, können alle Verkehrsteilnehmer einander rechtzeitig erblicken und einschätzen. In diesem Sinne bittet Sie der Gemeinderat, Ihre Verantwortung wahr zu nehmen und die Gartenanlagen regelmässig auf die Einhaltung der notwendigen Sichtzonen und Lichtraumprofile zu prüfen, respektive die notwendigen Schritte einzuleiten. Damit erhöhen Sie die Verkehrssicherheit auf den Strassen, Trottoirs und nicht zuletzt auch zu Ihren Gunsten (Haftungsansprüche).

In den nächsten Wochen werden die entsprechenden Kontrollen durchgeführt. Wo die Arbeiten nicht ausgeführt werden, kann der Rückschnitt auf Kosten der Eigentümer veranlasst werden.

Die Bauverwaltung Magden