Fällige Steuern - 31. Oktober 2025

22. Oktober 2025

Bis zum 31. Oktober 2025 sind die Kantons- und Gemeindesteuern 2025 zu bezahlen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ab dem 1. November 2025 auf den jeweiligen Ausständen Verzugszinsen von 5.0 % berechnet werden. Offene Steuerbeträge werden im November 2025 gemahnt. Besteht im Januar 2026 noch immer ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Bitte beachten Sie folgende Gebühren (gemäss Steuergesetz Kanton Aargau):

  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 35.00
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 100.00
  • 1. Mahnung Steuererklärung: CHF 35.00
  • 2. Mahnung Steuererklärung: CHF 50.00

Sollte die prov. Rechnungsstellung zu hoch sein, wenden Sie sich bitte an das Gemeindesteueramt für eine Anpassung.

Besten Dank für die fristgerechte Begleichung. Die Abteilung Finanzen