Ersatzwahl Ersatzmitglied des Wahlbüros / zweiter Wahlgang
Infolge eingereichter Demission von Vera Müller (per 30.4.2024) fand am vergangenen Sonntag die Ersatzwahl für ein neues Ersatzmitglied des Wahlbüros statt.
Stimmbeteiligung: 42.6 %
Absolutes Mehr: 517 Stimmen
Stimmen haben erhalten:
Jasmin Stierli 501
Peter Hänni 267
Michelle Hürlimann 229
Vereinzelt gültige 36
Total 1’033
Weitere Informationen und Auswertungen entnehmen Sie dem Wahlprotokoll, welches auf der Gemeindehomepage eingesehen werden kann. Da das absolute Mehr nicht erreicht wurde, findet am 22.9.2024 ein zweiter Wahlgang statt.
Wahlvorschläge
Gemäss § 32 Abs.1 des Gesetzes über die politischen Rechte ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, respektive bis Mittwoch, 19.6.2024 um 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises, angemeldet wird. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.
Stille Wahl
Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Gesetz über die politischen Rechte).
Das Wahlbüro