Veröffentlichung der Beschlüsse der Ortsbürger- sowie der Einwohnergemeindeversammlung vom 27.06.2024

3. Juli 2024

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung veröffentlicht.

 

Ortsbürgergemeindeversammlung um 19:30 Uhr:

Anzahl Stimmberechtigte: 457

Teilnehmende: 20

 

Gefasste Beschlüsse:

1.   Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 1.12.2023

2.   Genehmigung Rechenschaftsbericht 2023

3.   Genehmigung Jahresrechnung 2023

 

Einwohnergemeindeversammlung um 20:00 Uhr:

Anzahl Stimmberechtigte 2‘650

Teilnehmende: 79

 

Gefasste Beschlüsse:

 

1.   Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 1.12.2023

2.   Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ferit Anarat

3.   Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ‘Juan’ Carlos Fernández Martinez mit den Kindern ‘Nicolás’ Laureano Fernández Commenda und ‘Paulina’ Regina Fernández Commenda

4.   Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Maik Schönbach

5.   Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ‘Maria’ Grazia Urgese

6.   Genehmigung Rechenschaftsbericht 2023

7.   Genehmigung Jahresrechnung 2023

8.   Genehmigung Kreditabrechnung Nr. 237 – Neugestaltung Spielplatz Schibelacher

9.   Genehmigung Verpflichtungskredit für die Sanierung des Schulhausdaches (Gebäudeanbau 1994) sowie den Neubau einer Photovoltaikanlage (PVA) über die gesamte Dachfläche über CHF 1'160'000.00

  • CHF 900'000.00 für die Schulhausdachsanierung (Gebäudeanbau 1994)
  • CHF 260'000.00 für die Photovoltaikanlage über die gesamte Dachfläche

10. Genehmigung revidierte Gemeindeordnung

Die Änderung der Gemeindeordnung unterliegt dem obligatorischen Referendum. Das Geschäft wird voraussichtlich am 22.9.2024 der Urnenabstimmung unterstellt.

Mit Ausnahme der Einbürgerungsgeschäfte unterliegen alle übrigen Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist ist somit der Montag, 05.08.2024. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann das Begehren der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts eingereicht werden. Der Gemeinderat