Stille Wahl Ersatzwahl Ersatzmitglied des Wahlbüros

3. Juli 2024

Die angemeldete Kandidatin für das Ersatzmitglied des Wahlbüros wurde am 26.06.2024 publiziert. Innert der Nachmeldefrist von 5 Tagen wurden keine weiteren Wahlvorschläge bei der Gemeindekanzlei eingereicht. Die Anzahl Kandidaten entspricht somit der Anzahl zu vergebender Sitze. Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind erfüllt. Das Wahlbüro hat folgende Person als in stiller Wahl gewählt erklärt:

Als Ersatzmitglied des Wahlbüros (1 Sitz):

  • Stierli, Jasmin, 1996, Heimatort Aristau AG, wohnhaft Kreuzweg 6, parteilos

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. GPR) sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens am 3. Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey Hérosé-Strasse 12, 5001 Aarau, einzureichen. Das Wahlbüro.