Tretrecht auf Wiesen und Äckern / Leinenpflicht für Hunde

26. März 2025

Es wird darauf hingewiesen, dass das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit, d.h. zwischen dem 1. April und 31. Oktober, verboten ist. Hunde sind zudem im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Gemeindehomepage. Der Gemeinderat

 

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Hundehaltung Flyer Definitiv (PDF, 129.8 kB) Download 0 Hundehaltung Flyer Definitiv