Referendumsbegehren gegen den Verpflichtungskredit Pumptrack Schibelacher

28. Juli 2025

Am 18.6.2025 durften 391 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Einwohnergemeinde-versammlung in der Halle Matte begrüsst werden. Mit 244 Ja-Stimmen wurde der Verpflichtungskredit in Höhe von brutto CHF 480’000 mit Baupreisindex von 117.6 Punkten (Basis Schweizerischer Baupreisindex, Grossregion Nordwestschweiz, Oktober 2020 = 100) für den Bau einer Pumptrackanlage im Gebiet Schibelacher, genehmigt.

Sofern die beschliessende Mehrheit an einer Gemeindeversammlung nicht ein Fünftel aller Stimmberechtigten ausmacht, unterstehen die Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Die gefassten Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind somit der Urnenabstimmung zu unterstellen, sofern dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung verlangt wird.

Am 25.6.2025 wurde bei der Gemeindekanzlei Magden das Referendumsbegehren gegen den vorstehenden Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung hinterlegt. Am 24.07.2025 reichte das Referendumskomitee innert Frist die gesammelten und unterzeichneten Unterschriftenlisten bei der Gemeindekanzlei ein.

Gemäss § 62g des Gesetztes über die politischen Rechte stellt der Gemeinderat fest, ob ein Referendumsbegehren den gesetzlichen Anforderungen entspricht, die vorgeschriebene Anzahl gültiger Unterschriften aufweist und erklärt es gegebenenfalls als zu Stande gekommen.

Das Ergebnis der Prüfung sowie die Anzahl gültiger und ungültiger Unterschriften werden wie folgt veröffentlicht:

Anzahl Stimmberechtigte:                                       2‘650

10 % der Stimmberechtigten:                                   265

Anzahl erforderliche Unterschriften:                    265

Anzahl eingereichter gültiger Unterschriften:     494

Das Referendumsbegehren erfüllt somit sämtliche formellen und materiellen Voraussetzungen. Der Gemeinderat erklärte daher das Referendum gegen den positiv gefassten Beschluss «Genehmigung Verpflichtungskredit Pumptrack Schibelacher in Höhe von CHF 480’000» an seiner Sitzung vom 28.7.2025 als zu Stande gekommen. Die Urnenabstimmung soll mit der eidgenössischen Abstimmung vom 28.9.2025 durchgeführt werden. DER GEMEINDERAT