
Verkehrsbeschränkung Im Herrenhölzli
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Verfügende Behörde: Einwohnergemeinde Magden
Gebiet: Im Herrenhölzli (Teilstück Parz. Nr. 4509)
Signalersatz
Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder mit Zusatz ab 120m (Standort Signal auf Parzelle Nr.63, Kreuzung Bergweg / Im Herrenhölzli) ersetzt das bestehende Signal Sackgasse.
2 neue Signale
Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder in beiden Richtungen mit Zusatz ausgenommen Landwirtschaft und Werkverkehr (Standorte Signal auf Parzelle Nr. 4509).
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 7.8.2025 bis 5.9.2025 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. DER GEMEINDERAT