Maiengässli / Signalisationen beachten

10. September 2025

Bitte beachten Sie, dass das Maiengässli – von der Adlerstrasse in Richtung Hauptstrasse – ausschließlich zu Fuß begangen werden darf. Diese Regelung dient der Unfallverhütung, da das Maiengässli von privaten Eigentümerinnen und Eigentümern auch mit Motorfahrzeugen befahren werden kann. Falls Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, bitten wir Sie, dieses aus Sicherheitsgründen zu schieben. Abteilung Bau, Planung und Umwelt