
Änderung Verkehrsanordnung Im Brüel
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Verfügende Behörde: Einwohnergemeinde Magden
Gebiet: Im Brüel
Signalersatz
- Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder beidseitig (Standort Parz. Nr. 3930, bei Grundstück Parz. Nr. 2854)
Neue Signale
- Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder mit Zusatz «ab 100 m» (Standort Parz. Nr. 3929, Knotenbereich Waldweg / Im Brüel)
- Sackgasse mit Hinweis «Fahrrad und Fussgänger gestattet» (Standort Parz. Nr. 3929, Knotenbereich Waldweg / Im Brüel)
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 20.10.2025 bis 18.11.2025 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. DER GEMEINDERAT