Verkehrsanordnung / Bodenmarkierung Schulstrasse und Juchstrasse

20. Mai 2026

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgendes verfügt:

Verfügende Behörde:             Einwohnergemeinde Magden
Gebiet:                                    Juchstrasse und Schulstrasse

Bodenmarkierungen

Gefahrensignal «Kinder» und Aufschrift «Schule» (weiss) (Standort Parz. Nr. 3930, bei Grundstück Parz. Nr. 2854)

Einsprachen

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 18.05.2026 bis 16.06.2026 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. DER GEMEINDERAT