Baugesuch Nr. 2026-0015 / Parzellen 2615, 5222 (Schibelacher)

28. Mai 2026
Bauherrschaft Einwohnergemeinde Magden, Schulstrasse 6, 4312 Magden
Bauobjekt Parz. 2615, 5222 (Schibelacher)
Baugesuchsnummer 2026-0015
Bauvorhaben Temporärer Installationsplatz Schibelacher (nachträglich)
Projektverfasser KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick
Kantonale Zustimmung Das Baugesuch erfordert eine Zustimmung der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen (Lage am Gewässer § 63 BauG).

Im März 2026 wurde ein Teil der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 5222 im Schibelacher als Installationsplatz für ein anstehendes Wasserleitungsprojekt geplant und umgesetzt. Dieses unbebaute Grundstück liegt im Baugebiet in der Zone OeBA. Der vorgesehene Installationsplatz soll dabei als Zwischendeponie des Aushubmaterials genutzt werden und gleichzeitig als Gerätepark dienen.

Gemäss kantonaler Bauverordnung § 49 Abs 2 e 1 ist für die Dauer von 2 Monaten für Materialablagerungen keine Baubewilligung notwendig. Bei der Standortwahl des Platzes wurden die anstehenden, grossen Wasserleitungsprojekte nicht berücksichtigt, die sowohl dieses als auch nächstes Jahr ausgeführt werden sollen.

Als möglicher Installationsplatz wurde zuerst das Areal des Forstwerkhofes geprüft, damit die verpachtete Fläche beim Schibelacher nicht länger als 2 Monate beansprucht werden muss. Der Standort beim Schibelacher ist jedoch zentraler gelegen und die Unternehmen können diesen von den Baustellen her schneller erreichen. Daraus werden weniger lange Fahrten und eine kürzere Bauzeit resultieren. Die Wegpauschalen der Unternehmen können so reduziert werden, weil die Zwischendeponie nahe bei den Baustellen liegt. Ein Installationsplatz beim Schibelacher bringt somit viele Vorteile.

Aus genannten Gründen wurde nun entschieden den Installationsplatz während der ganzen Bauphase (während 1.5 Jahren) an einem Ort einzurichten. Das dafür notwendige nachträgliche Baugesuch für den Installationsplatz beim Schibelacher Parzelle Nr. 5222 liegt vor und wird heute publiziert.

Planauflage: 01.06.2026-30.06.2026 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen die Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einwendungen, haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Abteilung Bau, Planung und Umwelt