Freihalten der Sichtzonen – helfen Sie mit!

28. Mai 2026

Die Pflanzen spriessen und die Triebe gedeihen. Sträucher und Bäume können jedoch die Sicht von Fussgänger/innen sowie aller anderen Verkehrsteilnehmer stark beeinträchtigen.

Helfen Sie rechtzeitig mit und schneiden Sie Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen und Fusswegen bis Ende Mai soweit zurück, dass sie den Verkehr nicht behindern. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.50 Meter Höhe, über Strassen bis 4.50 Meter Höhe freigehalten werden. Diese Masse gelten auch auf den Quartierstrassen.

Bei Knoten und Ausfahrten muss eine freie Sicht in einer Höhe von 0.8 Meter bis 3 Meter gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind in der Sichtzone zugelassen. Die Sichtzonen sind dauernd freizuhalten.

Sehen und gesehen werden, dieses Motto gilt für viele Situationen im Verkehrsgeschehen. Nur wenn bei Einmündungen die notwendigen Sichtverhältnisse gewährleistet sind, können alle Verkehrsteilnehmer einander rechtzeitig erblicken und einschätzen. In diesem Sinne bitten wir Sie, Ihre Verantwortung wahr zu nehmen und die Gartenanlagen regelmässig auf die Einhaltung der notwendigen Sichtzonen und Lichtraumprofile zu prüfen, respektive die notwendigen Schritte einzuleiten. Damit erhöhen Sie die Verkehrssicherheit auf den Strassen, Trottoirs und nicht zuletzt auch zu Ihren Gunsten (Haftungsansprüche).

Abteilung Bau, Planung und Umwelt