Hundekontrolle
Jede/r Hundebesitzer/in muss seinen/ihren Hund spätestens im Alter von 3 Monaten mit einem Chip kennzeichnen lassen, ihn im Hunderegister Amicus (www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) registrieren und innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme bei den Einwohnerdiensten anmelden (bitte Heimtierausweis vorlegen).
Auch Verkauf, Wegzug oder der Tod des Hundes muss innerhalb 10 Tagen den Einwohnerdiensten gemeldet werden.
Aus dem Ausland importierte Hunde müssen innerhalb von 10 Tagen seit der Einfuhr durch einen Tierarzt/eine Tierärztin in der Schweiz kontrolliert werden. Die Anmeldung auf Amicus hat ebenfalls durch die Tierarztpraxis zu erfolgen.
Die Hundetaxe beträgt Fr. 120.-- und wird jeweils im Monat Mai erhoben.
Im kantonalen Hundegesetz ist einheitlich geregelt, dass Hundekot in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebiet sowie entlang von Strassen und Wege aufgenommen werden muss. Bei Missachtung dieser Pflicht, kann eine Ordnungsbusse von Fr. 100.00 ausgesprochen werden.
Die Leinenpflicht in Magden ist weiterhin im kommunalen Polizeireglement enthalten.
Allgemeine Informationen und Broschüren zur aktuelle Gesetzgebung können Sie der kantonalen Homepage entnehmen.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zudem finden Sie weitere Informationen zur Hundehaltung im untenstehenden Flyer.
Preis
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Flyer_Hundehaltung.pdf (PDF, 126 kB) | Download | 0 | Flyer_Hundehaltung.pdf |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 061 845 89 00 | einwohnerdienste@magden.ch |