
Gemeindeversammlung
An den Gemeindeversammlungen werden wichtige Angelegenheiten der Gemeinde beraten und entschieden. Es gibt zwei Gemeindeversammlungen: die Einwohnergemeindeversammlung und die Ortsbürgergemeindeversammlung. Beide finden in der Regel zweimal pro Jahr statt: Einmal im Juni, unter anderem zur Genehmigung der Jahresrechnung des Vorjahres, und einmal im Dezember, unter anderem zur Genehmigung des Budgets für das Folgejahr.
Beide Gemeindeversammlungen sind öffentliche Veranstaltungen. An der Einwohnergemeindeversammlung dürfen alle in Magden wohnhaften Stimmberechtigten mitbestimmen. An der Ortsbürgergemeindeversammlung dürfen alle in Magden wohnhaften stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger mitbestimmen.
Aufgaben
Die Gemeindeversammlung entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde. Dazu gehören bspw. (Aufzählung nicht abschliessend):
- die Festlegung des Budgets und des Steuerfusses
- die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes, der Jahresrechnung und der Kreditabrechnungen sowie die Beschlussfassung darüber
- die Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
- der Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden
- der Erlass und die Änderung des Dienst- und Besoldungsreglementes für das Gemeindepersonal
- die Beschlussfassung über den Beitritt zu einem Gemeindeverband, einen allfälligen Austritt sowie über die Auflösung eines Verbandes
- die Beschlussfassung über Änderung oder Neubildung von Gemeindenamen, -wappen und -siegeln
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