Revision Gemeindeordnung

25. September 2024

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 27. Juni 2024 hat die revidierte Gemeindeordnung der Gemeinde Magden mit grosser Mehrheit angenommen.

Das aargauische Gemeindegesetz schreibt vor, dass Gemeindeordnungs-Änderungen dem obligatorischen Referendum unterstehen. Folglich wurde die revidierte Gemeindeordnung der Urnenabstimmung vom 22.9.2024 unterbreitet, mit 888 Ja-Stimmen zu 199 Nein-Stimmen genehmigt und tritt somit per 1.1.2025 in Kraft.

Weitere Informationen und Auswertungen entnehmen Sie dem Abstimmungsprotokoll, welches Sie hier einsehen können. Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres einzureichen (§§ 68 und 71 Abs. 2 GPR). Eine Beschwerde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn diese von der Beschwerdeinstanz angeordnet wird (§70 GPR).

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