Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2026/2029 / Frist für Wahlvorschläge

5. März 2025

Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2026/2029 / Frist für Wahlvorschläge

Am 18. Mai 2025 findet der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt.

Zu wählen sind:

  • 5 Mitglieder des Gemeinderats
  • 5 Mitglieder der Finanzkommission
  • 6 Stimmenzähler / -innen des Wahlbüros
  • 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission

Die Wahl der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten aus dem Kreis des gewählten Gemeinderates erfolgt in einem separaten Wahlgang.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Magden bis spätestens 4. April 2025, 12:00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.

 

Urnengang / stille Wahlen

Für die Mitglieder des Gemeinderates ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt. Für die Mitglieder der Finanzkommission, die Mitglieder und das Ersatzmitglied der Steuerkommission sowie für die Stimmenzähler / -innen des Wahlbüros ist eine stille Wahl möglich. Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertritt die Anzahl Nachmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, erklärt die anordnende Behörde die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen. DER GEMEINDERAT