
Tretrecht auf Wiesen und Äckern / Leinenpflicht für Hunde
Es wird darauf hingewiesen, dass das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit, d.h. zwischen dem 1. April und 31. Oktober, verboten ist. Hunde sind zudem im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Gemeindehomepage. Der Gemeinderat
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