Verkehrsanordnung / Bodenmarkierung Schulstrasse und Juchstrasse
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgendes verfügt:
Verfügende Behörde: Einwohnergemeinde Magden
Gebiet: Juchstrasse und Schulstrasse
Bodenmarkierungen
Gefahrensignal «Kinder» und Aufschrift «Schule» (weiss) (Standort Parz. Nr. 3930, bei Grundstück Parz. Nr. 2854)
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 18.05.2026 bis 16.06.2026 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. DER GEMEINDERAT