Leerwohnungszählung per 01.06.2026
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen per 01.06. durch. Dabei sind wir auf die Hilfe aller Vermieter, bzw. Liegenschaftsverwaltungen angewiesen.
Definition Leerwohnung: nicht bewohnt, soll vermietet oder verkauft werden, es wurde aber noch kein Vertrag unterschrieben.
Wir bitten Sie, den Einwohnerdiensten bis spätestens 31. Mai 2026 allfällige Leerwohnungen per E-Mail an einwohnerdienste@magden.ch zu melden (bitte genaue Adresse, Wohnungsnummer und Anzahl Zimmer angeben).
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Einwohnerdienste Magden