Erhöhung Waldbrandgefahr auf Stufe 4 (gross), bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben am Dienstag, 23. Juni 2026, eine erneute Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Die Gefahrenstufe wird von der Stufe 3 "erheblich" auf die Stufe 4 "gross" erhöht. Der Grund für diesen Entscheid ist die weiter verschärfte Trockenheitssituation und die Prognosen für die kommenden Tage, die weiterhin trockenes Wetter voraussagen. Die hohen Temperaturen erhöhen die Gefahr zusätzlich. Die Niederschläge von vergangenem Freitag haben nicht zur Entspannung der Lage beigetragen. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt gestützt auf das Brandschutzgesetz ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand.
Das Feuerverbot gilt ab dem 24.6.2026 um 18 Uhr im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig.
Die Situation wird anfangs nächster Woche neu beurteilt. Bei der Änderung der Lage wird entsprechend informiert.
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| 20260623 MM Waldbrandgefahr_Gefahrenstufe 4_final (PDF, 122 kB) | Download | 0 | 20260623 MM Waldbrandgefahr_Gefahrenstufe 4_final |
| 260623_Merkblatt_Trockenheit_Stufe 4_bedingtes_Feuerverbot (PDF, 511 kB) | Download | 1 | 260623_Merkblatt_Trockenheit_Stufe 4_bedingtes_Feuerverbot |