Waldbrandgefahr weiterhin auf Stufe 4 (gross) – Umgang mit Feuerwerk
Seit dem 24.6.2026 gilt die Gefahrenstufe 4 (gross). Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) überprüfen die Waldbrandgefahr regelmässig und passen ihre Beurteilung den aktuellen Verhältnissen laufend an. Ab der höchsten Gefahrenstufe 5 gilt ein absolutes Feuerverbot. Sollte dieser Fall eintreffen, wäre jegliches Feuern im Freien verboten! Eine sachgemässe und vernünftige Anwendung vorausgesetzt, ist einzig die Verwendung von Elektro- und Gasgrills im Siedlungsgebiet möglich. Feuerwerk und Raketen wäre im Siedlungsgebiet ebenfalls nicht mehr zugelassen. Die Einwohner / -innen werden um entsprechende Berücksichtigung beim Kauf von Feuerwerk gebeten. Der Gemeinderat
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| Merkblatt Verhalten bei Trockenheit (PDF, 1.42 MB) | Download | 0 | Merkblatt Verhalten bei Trockenheit |