Gesetzliche Veränderungen im Baubewilligungsverfahren / Einführung eBau per 1.1.2027

14. Oktober 2026

Per 1. Januar 2027 führt die Gemeinde Magden die kantonale Plattform eBau ein. Künftig sind Baugesuche grundsätzlich elektronisch über diese Plattform zu erfassen und einzureichen. Die obligatorische Nutzung von eBau wird kantonsweit zwar erst 2028 eingeführt, jedoch arbeiten bereits heute über 70 Gemeinden im Kanton Aargau mit dem System. Mit der vorgezogenen Einführung schafft die Gemeinde Magden die Voraussetzung für eine schrittweise Umstellung und einen reibungslosen Übergang.

Die Einführung von eBau bringt Vorteile für Bauherrschaften und Behörden. Baugesuche können über eine zentrale Plattform erfasst und eingereicht werden. Die bisherige Nutzung verschiedener kantonaler und kommunaler Formulare entfällt. Zudem können die Unterlagen der öffentlichen Auflage über eBau jederzeit online eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist damit unabhängig von den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung bequem von zu Hause aus möglich.

Ergänzend zur digitalen Gesuchseinreichung sind vorerst zwei Plansätze in Papierform bei der Bauverwaltung einzureichen. Sämtliche weiteren Gesuchsunterlagen und Formulare werden ausschliesslich über die Plattform eBau eingereicht. Die eingereichten Papierpläne dienen einerseits der fachlichen Prüfung und andererseits der öffentlichen Auflage am Schalter. Damit wird sichergestellt, dass die Unterlagen bei Bedarf weiterhin in physischer Form eingesehen werden können und den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen wird.

Die Bauverwaltung Magden unterstützt Einwohnerinnen und Einwohner gerne bei Fragen zur Nutzung von eBau sowie zur digitalen Einreichung von Baugesuchen. Zögern Sie nicht, sich bei Unsicherheiten oder Unterstützungsbedarf an die Bauverwaltung zu wenden. Weitere Informationen zur Einführung der Plattform und zum Ablauf des Verfahrens werden rechtzeitig vor dem Start am 1. Januar 2027 bekanntgegeben.

Bauverwaltung Magden