Fällige Steuern - 31. Oktober 2026

21. Oktober 2026

Bis zum 31. Oktober 2026 sind die Kantons- und Gemeindesteuern 2026 zu bezahlen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ab dem 1. November 2026 auf den jeweiligen Ausständen Verzugszinsen von 4.5 % berechnet werden. Offene Steuerbeträge werden im November 2026 gemahnt. Besteht im Januar 2027 noch immer ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Bitte beachten Sie folgende Gebühren (gemäss Steuergesetz Kanton Aargau):

  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 35.00
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 100.00
  • 1. Mahnung Steuererklärung: CHF 35.00
  • 2. Mahnung Steuererklärung: CHF 50.00
  •  

Sollte die prov. Rechnungsstellung zu hoch sein, wenden Sie sich bitte an das Gemeindesteueramt für eine Anpassung.

Besten Dank für die fristgerechte Begleichung.

Abteilung Finanzen Magden