Heimatschein

Der Heimatschein wird vom zuständigen Zivilstandsamt des Heimatortes augestellt. Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis des Schweizers bzw. der Schweizerin im Inland. Jede/r mündige Schweizer/in hat Anspruch auf einen Heimatschein.

Spätestens bei Volljährigkeit oder mit dem Wegzug aus der Heimatgemeinde wird der Heimatschein im Kanton Aargau zur Hinterlegung auf den Einwohnerdiensten benötigt.

Sofern Ihr Heimatort im Kanton Aargau liegt, können Sie den Heimtatschein bequem über das Smart Service Portal des Kanton Aargau bestellen:
https://www.ag.ch/de/smartserviceportal/dienstleistungen?dl=heimatschein-bestellen-d7503bc7-98d6-4e05-9ee0-833a193e3811_de