
Steuerkommission
Die Veranlagungen der Einkommens-, Vermögens- und Grundstückgewinnsteuern wird in der Regel im Namen der Steuerkommission durch eine Delegation, bestehend aus der kantonalen Steuerkommissärin oder dem kantonalen Steuerkommissär sowie der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Gemeindesteueramtes vorgenommen.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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